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ANTRÄGE & MEHR ...


Antrag auf Feststellung einer Behinderung

Wenn Sie an einer Behinderung oder an chronischen, schwerwiegenden Gesundheitsstörungen leiden (z. B. Multiple Sklerose, Schlaganfall, Rheuma, Asthma, Vorhandensein von Gelenkendoprothesen, Herzinfarkt usw.), können Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (G.d.B.) stellen.

Bei Bewilligung erfolgt die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und ggf. die Zuerkennung von Merkzeichen. Je nach Anerkennung der jeweiligen Gesundheitsstörungen führt dies zu Nachteilsausgleichen, z. B. besonderer Kündigungsschutz,  verfrühter Renteneintritt, Ermäßigungen bei Eintritts- und Rundfunkgebühren und KFZ-Steuer, Berechtigung Parken auf Schwerbehindertenparkplatz, Steuervorteile usw.

Der Antrag kann online beim ZBFS oder schriftlich bei Ihrer Gemeindeverwaltung gestellt werden. Zur Verkürzung der Bearbeitungszeit reichen Sie am besten alle relevanten Fachbefunde des letzten Jahres zu Ihren Erkrankungen mit ein. Kopien der Befunde erhalten Sie bei uns an der Anmeldung. 

 


Beantragung von Rehabilitation

Zur Erhaltung der Berufsfähigkeit, nach Operationen oder chronischen körperlichen oder seelischen Erkrankungen kann ein Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation gestellt werden. Ob dies medizinisch notwendig und sinnvoll ist, müssen Sie immer mit dem Arzt besprechen. Kommen Sie hierfür einfach in unsere offene Sprechstunde. Die Formulare zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.

Je nach Zuständigkeit des Trägers (Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse) muss dazu vom Arzt ein Befundbericht erstellt werden und von Ihnen mit dem Antrag an die betreffende Stelle eingereicht werden. 

Im Allgemeinen hat jeder Versicherte der Deutschen Rentenversicherung nach einer festgelegten Pflichtversicherungszeit alle vier Jahre Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation, Abweichungen sind möglich und unterliegen der Entscheidung des Trägers.

 


Beantragung einer Zuzahlungsbefreiung

Wenn die Zuzahlungen für Rezepte, usw. Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr stellen. Erwachsene müssen nicht mehr als zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens aus eigener Tasche hinzuzahlen.

Für chronisch kranke Menschen, die besonders oft in ärztlicher Behandlung sind, gilt eine niedrigere Belastungsgrenze von nur einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung über Ihre chronische Erkrankung, weswegen Sie in den mindestens letzten vier Quartalen bei uns in Behandlung gewesen sein müssen. Diese Bescheinigung können wir Ihnen bei Erfüllung der Kriterien ausstellen.

Sammeln Sie alle Quittungen über Zuzahlungen und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Antrag und ggf. der Chroniker-Bescheinigung ein.

Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, legen Sie uns diese bitte vor, damit wir die entsprechende Gebührenbefreiung auf Ihrem Rezept vermerken können.

 


Ärztliche Untersuchung zur Verlängerung Berufskraftfahrer-Fahrerlaubnis

Wenn Sie Berufskraftfahrer sind, muss die Fahrerlaubnis regelmäßig erneuert werden, dazu benötigen Sie eine Allgemeinärztliche Untersuchung, die wir während unserer Sprechzeiten durchführen. Bitte laden Sie sich untenstehendes Formular herunter und bringen Sie dies zur Untersuchung mit, gerne dürfen Sie Ihre persönlichen Daten bereits eintragen. Nach Messung von Blutdruck, Größe und Gewicht sowie einer Urinuntersuchung wird eine körperliche Untersuchung stattfinden. Außerdem benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten, das nicht älter als zwei Jahre ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Traunstein.