VORSORGE


GESUND BLEIBEN DURCH PRÄVENTION ...


Vorsorgekalender für Erwachsene

Frauen  Wann und wie oft?  Was? Bei welchem Arzt?
18 - 35 Jahre einmalig Gesundheitsuntersuchung (Check-Up) Hausarzt
ab 20 Jahre jährlich Untersuchung  auf Gebärmutterhalskrebs Gynäkologe
ab 25 Jahre jährlich Chlamydien-Screening  (Urintest) Gynäkologe
ab 30 Jahre jährlich Brustuntersuchung  (Tastuntersuchung) Gynäkologe
ab 35 Jahre alle 3 Jahre Kombinierte Genitaluntersuchung mit Pap-Test und HPV-Test  Gynäkologe
ab 35 Jahre alle 3 Jahre Gesundheitsuntersuchung (Check-Up) Hausarzt
ab 35 Jahre einmalig Screening auf Hepatitis-B und Hepatitis-C-Virusinfektion Hausarzt
ab 35 Jahre alle 2 Jahre Hautkrebsscreening Haus- oder Hautarzt
50 - 54 Jahre jährlich Früherkennung Darmkrebs (Test auf Blut im Stuhl) Gynäkologe
ab 55 Jahre

alle 2 Jahre >>

oder alle 5-10 Jahre >>

Früherkennung Darmkrebs entw. jährlich Test auf Blut im Stuhl 

oder Darmspiegelung alle 5 - 10 Jahre

Gynäkologe 

oder Gastroenterologe

50 - 69 Jahre alle 2 Jahre Mammographie-Screening auf Brustkrebs Radiologe
Männer Wann und wie oft?  Was? Bei welchem Arzt?
18 - 35 Jahre einmalig Gesundheitsuntersuchung (Check-Up) Hausarzt
ab 35 Jahre alle 3 Jahre Gesundheitsuntersuchung (Check-Up) Hausarzt
ab 35 Jahre einmalig Screening auf Hepatitis-B und Hepatitis-C-Virusinfektion Hausarzt
ab 35 Jahre alle 2 Jahre Hautkrebsscreening Haus- oder Hautarzt
ab 45 Jahre jährlich Krebsfrüherkennung (Untersuchung Prostata/äußere Genitalien) Hausarzt oder Urologe
ab 50 Jahre

jährlich >>

oder alle 5-10 Jahre >>

Früherkennung Darmkrebs entw. jährlich Test auf Blut im Stuhl 

oder Darmspiegelung alle 5 - 10 Jahre

Hausarzt oder

Gastroenterologe

ab 65 Jahre einmalig Früherkennung Bauchaortenaneurysma (Ultraschall) Hausarzt

Gesundheitsuntersuchung (Check-Up)

Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben Sie als gesetzlich Krankenversicherter einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check. Ab dem Alter von 35 Jahren können Sie die Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Dabei werden Ihre gesundheitlichen Risiken und Belastungen erfasst und ausgewertet. In einer anschließenden Beratung erhalten Sie Tipps, die Ihnen dabei helfen, gesund zu bleiben.

Zur Gesundheitsuntersuchung kommen Sie bitte nüchtern ohne Termin zwischen 8.00 - 11.30 Uhr in die Praxis. Wir messen Ihre Größe, das Gewicht und den Blutdruck, es folgt eine Blutabnahme zur Erkennung von Krankheiten und eine Prüfung der Herz- und Lungenfunktion. Bei Patienten ab 35 Jahren wird zusätzlich eine Urinuntersuchung durchgeführt, Hinweise auf Nieren- und Blasenerkrankungen, aber auch auf eine Zuckerkrankheit lassen sich auf dem Teststreifen der Urinprobe ablesen.

Abschließend erhalten Sie von uns einen Termin zur Besprechung und körperlichen Untersuchung, dabei werden Herz, Lunge, Kopf, Hals, Bauch, Wirbelsäule, Bewegungsapparat, Nervensystem und Sinnesorgane überprüft, um abweichende oder krankhafte Befunde feststellen zu können. Bitte bringen Sie zur Besprechung Ihren Impfausweis mit, damit wir Ihren Impfstatus prüfen können.

Bei Verdacht oder Diagnose einer Krankheit folgen weiterführende Untersuchungen oder eine entsprechende Behandlung.

 


Krebsfrüherkennung beim Mann

Das Ziel der Krebsfrüherkennung  ist die Entdeckung des Prostatakarzinoms oder deren Vorstufen, bevor sie Beschwerden auslösen. Wird eine Krebserkrankung in einem frühen Stadium entdeckt, erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung und damit die Überlebensaussichten der betroffenen Menschen.

Die Genitaluntersuchung für Männer ab 45 Jahre kann einmal jährlich durchgeführt werden. 

Die Untersuchung umfasst eine gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden, die Inspektion und Abtasten des äußeren Genitales, die Tastuntersuchung der Prostata (vom Enddarm aus), die Tastuntersuchung der regionären Lymphknoten und die Befundmitteilung mit anschließender Beratung.

Zur Krebsfrüherkennung vereinbaren Sie bitte einen Termin, gerne auch in Verbindung mit einer Gesundheitsuntersuchung.

 


Hautkrebsfrüherkennung

Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre Anspruch auf die "Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs". Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen wie Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs), Basalzellkarzinom oder Spinozelluläres Karzinom hat. 

Die Früherkennungsuntersuchung beginnt mit der Anamnese, Sie werden unter anderem zu Hautkrebserkrankungen in der Familie sowie zu Beschwerden oder Auffälligkeiten befragt. Bei der Untersuchung wird Ihr Körper nach Hautauffälligkeiten abgesucht.

Anschließend werden Sie über das Ergebnis der Untersuchung informiert, bei Auffälligkeiten überweisen wir Sie zu einer Zweituntersuchung an einen Hautarzt.

Zur Hautkrebsfrüherkennung vereinbaren Sie bitte einen Termin, gerne auch in Verbindung mit einer Gesundheitsuntersuchung.

 


Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung

Darmkrebs ist bei Frauen und Männern eine der häufigsten Krebserkrankungen. Wird Darmkrebs früh erkannt, ist er sehr gut heilbar. Deshalb gibt es ab dem Alter von 50 Jahren ein Früherkennungsprogramm, die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Ab 50 Jahren haben alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf Beratungen und Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs. Neben dem einmaligem Beratungsgespräch mit dem Arzt gehören dazu der Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und die Darmspiegelung. Frauen und Männer im Alter von 50 bis 54 Jahren haben Anspruch auf einen jährlichen Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl, ab 55 Jahren haben sie dann alle zwei Jahre Anspruch auf den Test auf nicht sichtbares Blut, wenn sie sich gegen eine Darmspiegelung entscheiden.

Wer sich für eine Darmspiegelung entscheidet, hat Anspruch auf zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von zehn Jahren:  Frauen können dieses Angebot ab dem Alter von 55 Jahren wahrnehmen. Männern wird bereits ab einem Alter von 50 Jahren eine Darmspiegelung angeboten, da Studien zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Darmspiegelungen werden von Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie durchgeführt. Sie benötigen dazu einen Überweisungsschein zum Facharzt sowie das Abführmittel zur Darmentleerung am Vortag, beides erhalten Sie in unserer Praxis.

Die Beratung zur Darmkrebsvorsorge findet während der üblichen Sprechzeiten statt, kann jedoch gerne zusammen mit den anderen Vorsorgeprogrammen mit Terminvergabe kombiniert werden. 

 


Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen für Männer ab 65 Jahre

Ab dem Alter von 65 Jahren haben Männer einen einmaligen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader. Die Untersuchung soll eine Ausbuchtung der Bauchschlagader erkennen, bevor sie gefährlich wird. 

Wir bieten Ihnen diese Untersuchung innerhalb der normalen Sprechzeiten an, sie kann aber gerne auch zusammen mit den anderen Vorsorgeprogrammen mit Terminvergabe stattfinden.  


Vorsorgekalender für Kinder und Jugendliche

Untersuchungen Alter des Kindes Bei welchem Arzt?
 U1  unmittelbar nach der Geburt im Krankenhaus oder Geburtshaus
U2 3. - 10. Lebenstag im Krankenhaus, Hausarzt oder Kinderarzt
U3 4. - 5. Lebenswoche Hausarzt oder Kinderarzt
U4 3. - 4. Lebensmonat Hausarzt oder Kinderarzt
U5 6. - 7. Lebensmonat Hausarzt oder Kinderarzt
U6 10. - 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr) Hausarzt oder Kinderarzt
U7 21. - 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre) Hausarzt oder Kinderarzt
U7a 34. - 36. Lebensmonat (ca. 3 Jahre) Hausarzt oder Kinderarzt
U8 46. - 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre) Hausarzt oder Kinderarzt
U9 60. - 64.. Lebensmonat (ca. 5 Jahre) Hausarzt oder Kinderarzt
U10 7 - 8 Jahre Hausarzt oder Kinderarzt
U11 9 - 10 Jahre Hausarzt oder Kinderarzt
J1 12 - 14 Jahre Hausarzt oder Kinderarzt
J2 16 - 17 Jahre Hausarzt oder Kinderarzt
Jugendarbeitsschutzuntersuchung 1 15 - 17 Jahre, vor Beginn einer Ausbildung Hausarzt
Jugendarbeitsschutzuntersuchung 2 unter 18 Jahre, vor Beginn 2. Lehrjahr Hausarzt

Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen U3 - J1

Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U1 - U11 sowie J1 und J2) sind ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung und sind Inhalt der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den Untersuchungen wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes überprüft. Die körperliche Untersuchung wird durch ein Beratungsgespräch mit den Eltern ergänzt, so können Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt werden und ggf. die richtige Therapie eingeleitet werden. Teil der Untersuchung ist auch die Überprüfung des Impfstatus Ihres Kindes und ggf. eine Beratung zur Verbesserung des Impfschutzes.

Wir führen in unserer Praxis die Kindervorsorgeuntersuchungen U3 - U9 sowie J1 durch, dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Frau Andrea Hohenleitner.

Zu den U-Untersuchungen bringen Sie bitte das gelbe Untersuchungsheft sowie den Impfpass Ihres Kindes mit. 

Zur U3-Untersuchung benötigen wir eine aktuelle Aufnahme der Hüftgelenke Ihres Kindes, bitte holen Sie sich vorab einen Überweisungsschein zum Orthopäden bei uns ab und lassen Sie diese Untersuchung vor dem U3-Termin durchführen.

Zur J1-Untersuchung benötigen wir den Anamnesebogen für Ihr Kind, den Sie in unserer Praxis erhalten und ihn bitte ausgefüllt zur Untersuchung mitbringen.

 


Jugendarbeitsschutzuntersuchung  1 und 2 für die Berufsausbildung

 Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Kinder und Jugendliche auf unterschiedliche Weise, alle Vorgaben haben jedoch das gleiche Ziel: Die Entwicklung von Heranwachsenden soll nicht durch unangemessene Arbeitsaufgaben beeinträchtigt werden. Deshalb gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz für Heranwachsende zwischen 15 und 17 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben und vor dem 18. Geburtstag die Jugendarbeitsschutzuntersuchung 1 (Erstuntersuchung) und die Jugendarbeitsschutzuntersuchung 2 (Nachuntersuchung nach einem Jahr in Ausbildung) vor.

Mit der Untersuchung soll sichergestellt werden, dass Jugendliche die angestrebte Tätigkeit ausführen können, ohne gesundheitliche Schäden davon zu tragen.

Jeder Jugendliche erhält in seiner Schule rechtzeitig vor Beginn seiner Ausbildung die nötigen Unterlagen für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung 1 und 2. Darin enthalten sind der Berechtigungsschein und der Erhebungsbogen für die jeweilige Untersuchung. Die Erstuntersuchung muss vor Beginn der Ausbildung erfolgen, die Nachuntersuchung findet ein Jahr danach statt, auf alle Fälle aber vor dem 18. Geburtstag.

Zur Untersuchung kommen Sie bitte ohne Termin in die Sprechstunde.

Bringen Sie bitte den o.g. Berechtigungsschein für die Erst- bzw. Nachuntersuchung, den o.g. Erhebungsbogen zur Anamnese des Jugendlichen (den Sie zuhause ggf. mit den Erziehungsberechtigten bereits ausfüllen) und den Impfausweis mit.

In unserer Praxis erfolgt zuerst eine Urinuntersuchung und Bestimmung von Größe, Gewicht und Blutdruck. Anhand des mitgebrachten Erhebungsbogen erstellen wir Ihre Anamnese.

Anschließend erfolgt eine eingehende Untersuchung beim Arzt, Herz- und Lungenfunktion, Reflexe, Hör- und Sehvermögen werden überprüft.

Am Ende der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber und für den Erziehungsberechtigten, darin befindet sich eine Gefährdungsabschätzung für die einzelnen Tätigkeiten im Berufsleben.

Die Kosten der Untersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen.